Ausgangspunkt ist die kanzleiindividuelle Absicherung mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Hier geht es in erster Linie um die Optimierung der Vertragsbedingungen für Ihre Kanzlei.
Ergänzend berate ich zu Absicherungsfragen gegen Cyber-Attacken und gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit den Paragraphen §§ 370 und 371 AO.
Weitere häufig nachgefragte Themen sind die notwendigen Ergänzungen zum Versorgungswerk und innovative Gehaltsbausteine für Mitarbeiter*innen zur Bindung von Fachkräften, sowohl in der Kanzlei als auch für Mandanten.
Die Dokumentationen zu den Vorträgen beim 13. Steuerberater-Frühstück am 4. Februar 2020 finden Sie hier:
Sie haben Interesse, das nächste Mal dabei zu sein? Für Ihren Einladungswunsch nehmen Sie gern Kontakt auf.